09.05.2008
Verkehrsrecht / Straßenverkehrsrecht,Ordnungswidrigkeitenrecht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer
Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1a StVO
Die Regelung, die das Telefonieren mit einem Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verbietet, ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es nahm die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen das Handyverbot am Steuer nicht zur Entscheidung an.
Gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, wurde ein Bußgeld verhängt, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt hatte. Im Hinblick darauf, dass sie in jüngerer Vergangenheit bereits in drei Fällen gegen das Handyverbot verstoßen hatte, setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest.
Oberlandesgericht hatte keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm
Das Oberlandesgericht
verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a
Straßenverkehrsordnung (StVO) bestünden nicht. Angesichts der Hartnäckigkeit,
mit der sich die Beschwerdeführerin immer wieder über das Verbot
hinwegsetze, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße um das 6-fache auch
als schuldangemessen.
Karlsruher Richter nehmen die Verfassungsbeschwerde nicht an
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin, mit der diese das
Handyverbot am Steuer als verfassungswidrig rügte, nicht zur
Entscheidung angenommen.
Angaben zum Gericht:
Quelle:ra-online, Pressemitteilung Nr. 54/08 des BVerfG vom 09.05.2008