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(22.05.2019)
Besucherin einer Tierfarm hat nach Angriff durch einen freilaufenden Schäferhund Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Amtsgericht Augsburg hat der Besucherin einer Tierfarm ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.800 Euro zu sowie Ersatz des materiellen Schadens zugesprochen, nachdem sie auf dem Gelände von einem Schäferhund angegriffen wurde. Das Gericht verwies darauf, dass das Aufstellen eines Schildes mit dem Hinweis "Durchgang verboten!" nicht ausreichend, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, da sich hieraus nicht ergebe, dass mit einem aggressiven Hund zu rechnen sei.
(22.05.2019)
Abfindung ist nicht um Anwaltskosten zu reduzieren
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Abfindung nicht um Anwaltskosten zu bereinigen ist. Der Bezug einer Entlassungsentschädigung führt unabhängig davon, ob darin Verfahrenskosten enthalten sind, zum Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld.
(21.05.2019)
Neue Partnerschaft einer nichtehelichen Mutter führt nicht zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die nichteheliche Mutter nicht ihren Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes verliert, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält. Sie ist insoweit nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der eine neue Partnerschaft zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt.
(21.05.2019)
Ausgezogener Ehegatte muss sich nach trennungsbedingter Auflösung der Ehewohnung an Mietkosten beteiligen
Zieht ein Ehegatte aufgrund der Trennung aus der Ehewohnung und verbleibt der andere Ehegatte bis Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung, so muss sich der ausgezogene Ehegatte an der Miete beteiligen. Jedoch muss sich der in der Wohnung verbleibende Ehegatte eine fiktive Mietersparnis anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
(21.05.2019)
Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für Angehörige von Rockergruppe nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat ein Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für Angehörige von Rockergruppen für rechtmäßig erklärt und zur Begründung darauf verwiesen, dass die verbotsbegründende waffenrechtliche Unzuverlässigkeit allein aus der Zugehörigkeit zu den jeweiligen Rockergruppierungen abgeleitet werden kann, auch wenn die Betroffenen selbst bisher weder strafrechtlich noch waffenrechtlich nachteilig in Erscheinung getreten sind.
(21.05.2019)
Keine Ghetto-Rente für Roma aus Serbien und Mazedonien
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine zur Zeit der NS-Besetzung 6-10 Jahre alte Frau keinen Anspruch gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anerkennung der von ihr behaupteten Beitragszeiten und auf Zahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) hat. Laut einem vom Sozialgericht eingeholten historischen Gutachten gab es...
(21.05.2019)
Krankenkasse muss Kosten für Blutwäsche übernehmen
Gegen schlechte Cholesterinwerte helfen fast immer die richtige Ernährung und die richtigen Medikamente. Bewirken diese Maßnahmen aber nichts mehr, kann in bestimmten Fällen eine Blutwäsche die letzte Rettung sein. Mit den Voraussetzungen dieser ultima ratio musste sich das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren beschäftigen.
(20.05.2019)
Benachteiligung kleinerer Parteien: "Wahl-o-mat" darf in derzeitiger Form nicht weiter betrieben werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat auf Antrag der Partei "Volt Deutschland" der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, u.a. ihr Internetangebot "Wahl-o-mat" in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Konkret beanstandete das Verwaltungsgericht den Mechanismus der Anzeige der Auswertung.
(20.05.2019)
Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder begründet Entschädigungsansprüche
Das Arbeitsgericht Gießen hat entschieden, dass das Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder einen Entschädigungsanspruch begründet.
(20.05.2019)
Fraktionen des bayerischen Landtags sind nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch verpflichtet
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Fraktionen des bayerischen Landtags keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.v. § 71 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) sind. Sie sind daher nicht verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.